Tierarztpraxis Dr. Andrea Heine
Tierarztpraxis Dr. Andrea Heine

Sachkundeprüfung für Hundehalter

Seit dem 1. Juli 2013 ist das Niedersächsische Hundegesetz in Kraft getreten.

Das bedeutet für Sie als Hundehalter:

 

  • Kennzeichnungspflicht für jeden Hund per Mikrochip
     
  • Haftpflichtversicherung für jeden Hund
     
  • Nachweis der Sachkunde
    Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

    Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

    Den theoretischen und praktischen Teil der "HUNDEHALTERPRÜFUNG NIEDERSACHSEN" können Sie hier bei uns in der Praxis ablegen, bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich!
     

    Zum Sachkundenachweis gehört ein theoretischer Teil, der bei uns in der Praxis nach individueller Terminabsprache an einem ruhigen Computerarbeitsplatz absolviert werden kann. Im Anschluss kann das Testergebnis direkt heruntergeladen und durchgesprochen werden, die Bescheinigung bekommen Sie anschließend gleich mit.

    Als Vorbereitung auf die theoretische Prüfung wird u.a. folgendes Buch empfohlen:

    "Sachkunde für Hundehalter"
    D. U. Feddersen-Petersen (Hrsg.)
    ISBN 978-3-942335-94-2
    Kynos-Verlag

    Die praktische Prüfung soll in erster Linie nicht zur Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes dienen, sondern als Nachweis der Sachkunde der Halterin/des Halters.

    Bei Fragen und zur Vorbereitung auf die Prüfung helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

Link zur Homepage des Niedersächsischen Ministeriums zu diesem Thema:

Informationen Hundegesetz

 

Tel. 04202-639919

 

Zentrales Hunderegister Niedersachsen
 

  • Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen anmelden.
     
  • Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen.
    Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).
    Die Registrierung kann ab 24. Juni 2013 online erfolgen unter dem Link:

                        http://www.hunderegister-nds.de/login

    oder telefonisch unter 0441 / 39010400.
     
  • Achtung: Diese Meldung dient allein der Erfassung der niedersächsischen Hunde zu Verwaltungszwecken und ersetzt nicht die Anmeldung bei Tasso, um ein eventuell verloren gegangenes Tier wieder zu bekommen!

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